Verrechnungssteuer: Kleiner Fehler mit teuren Folgen

Wer heute beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht genau aufpasst, kann sein Verrechnungssteuer-Depot verlieren. Das ist eine unnötige bürokratische Strenge. Aufgrund meiner Motion wurde der Bundesrat mit einer Gesetzesänderung aktiv. Der Nationalrat sagte heute deutlich ja dazu.  
 

Die Verrechnungssteuer hat einen Sicherungszweck. Bei Auszahlungen von Zinserträgen und Dividenden werden automatisch 35% des Betrages abgezogen und der Steuerverwaltung als Depot zugestellt. Wer in der Steuererklärung seine entsprechenden Vermögenswerte offenlegt, erhält die abgezogenen 35% bei Besteuerung rückerstattet. So weit so gut. 

Vom Anreizsystem zur Steuerfalle
Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört in der Schweiz aber nicht zu den einfachsten Übungen und Fehler passieren schnell einmal. Das gutgemeinte Anreizsystem der Verrechnungssteuer ist daher bei nachträglichen Deklarationen zu einer richtiggehenden Steuerfalle geworden. Wo zu Beginn noch gesunder Menschenverstand angewandt wurde, herrschte die letzten Jahre bürokratische Strenge: Wurde früher eine nachträgliche Deklaration der Eingänge noch pragmatisch gewährt, hat die Steuerverwaltung seit 2014 die Auszahlung des Depots verweigert, falls der Steuerpflichtige nicht rechtzeitig von sich aus auf den Fehler aufmerksam macht. Dies auch in Fällen, welche offensichtlich keine bewusste Steuerhinterziehung zum Ziel hatten. Beispielsweise wenn der Steuerpflichtige die Aktie im Wertschriftenverzeichnis angegeben und nur die Dividende vergessen hatte zu verzeichnen. 

Unnötige bürokratische Strenge abbauen
Erfreulicherweise wurde der Bundesrat nun aufgrund einer meiner Motionen aktiv (16.3797 Keine Verwirkung der Verrechnungssteuer). Heute hat der Nationalrat eine entsprechende Vorlage deutlich angenommen. Statt nur bis zum Ablauf der Einsprachefrist gegen die Veranlagung – wie vom Bundesrat vorgeschlagen –, soll eine Nachdeklaration auch in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungs- oder Nachsteuerverfahren möglich sein. Nur so wird eine Doppelbelastung durch die Einkommens- und Verrechnungssteuer effektiv verhindert. Ich gehe davon aus, dass auch der Ständerat diese unnötige bürokratische Strenge abbauen wird.   


Nationalrätin Daniela Schneeberger ist Inhaberin einer Treuhandfirma 

Daniela Schneeberger