Praktisch alle Unternehmen, vom Start-up, über KMU bis zu Grossfirmen erhöhen im Laufe ihrer Tätigkeit ihr Eigenkapital. Tun sie dies, müssen die Unternehmen eine Emissionsabgabe in der Höhe von 1% auf die Eigenkapitalerhöhung bezahlen. Dieselbe Steuer wird fällig, wenn Unternehmen gegründet werden und Eigenkapital benötigt wird. Die Emissionsabgabe, eine von drei in der Schweiz existierenden Stempelabgaben, ist ein Relikt. Sie wurde 1917 zur Deckung der Mobilisationskosten eingeführt und passt nicht mehr ins Steuersystem des 21. Jahrhunderts. Vergleichbare Abgaben, die es in wenigen anderen europäischen Ländern noch gibt, funktionieren nach anderen Prinzipien. Sie beschränken die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit. Einzig die Schweiz erhebt eine Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
Eigenkapital macht widerstandsfähig
Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital will die FDP Investitionen in Schweizer Unternehmen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Werkplatzes verbessern. Die Emissionsabgabe auf Fremdkapital wurde bereits vor zehn Jahren abgeschafft. Somit besteht ein bedenkliches Ungleichgewicht zwischen Fremd- und Eigenfinanzierung. Wer sich verschuldet, wird belohnt. Wer auf Eigenfinanzierung setzt, wird mit einer Abgabe bestraft. Der Bundesrat hat wiederholt erklärt, dass er die Emissionsabgabe für standortschädlich und obsolet hält. Zudem sind Unternehmen mit gutbemessenem Eigenkapital gegenüber fremdfinanzierten Betrieben in einer Krise widerstandsfähiger.
KMU und Start-ups sind besonders betroffen
Die neusten Zahlen des Bundesrates zeigen, dass über 2000 Unternehmen eine Emissionsabgabe bezahlen, davon sind fast 90% KMU. Die Freigrenze für die Abgabe liegt bei 1 Mio. Franken. Diese Freigrenze gilt für das gesamte Kapital, das während der Lebensdauer eines Unternehmens eingebracht wird und nicht für jede Kapitalerhöhung neu. Demnach ist ein Unternehmen, das mit 500'000 Franken Kapital gegründet wird und in den Folgejahren das Eigenkapital erhöhen will, rasch steuerpflichtig. Das trifft viele KMU und Start-ups im ungünstigsten Moment. Für Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, wiegt die Emissionsabgabe besonders schwer. Gerade in Krisenzeiten müssen Unternehmen ihr Eigenkapital erhöhen, um Verluste auszugleichen und Widerstandskraft aufzubauen. Grosse Schweizer Unternehmen können sich über ihre ausländischen Töchter im Ausland finanzieren – ohne Stempelsteuer! KMU und Start-ups, welche diese Möglichkeit nicht besitzen, werden hingegen für ihre unternehmerischen Tätigkeiten mit einer Abgabe bestraft.
Abschaffung ist eine Investition in den Werkplatz Schweiz
Ungemach droht auch durch die angekündigte Reform der OECD, die Mindeststeuern für Unternehmen vorsieht. Damit das Schweizer Erfolgsmodell weiterhin Bestand hat, müssen die Wettbewerbsfähigkeit und der Werkplatz gestärkt werden. Eine im Juli 2019 erschienene Studie von BAK Economics kommt zum Schluss, dass sich die Abschaffung der Emissionsabgabe, gekoppelt mit einer Reform der Verrechnungssteuer, auch für die Staatskasse ausbezahlen würde. Das BIP der Schweiz würde über zehn Jahre zusätzlich um rund 1,4% steigen. Das entspricht ungefähr 22'000 neuen Vollzeitstellen. Demgegenüber kostet die Emissionsabgabe die Unternehmen derzeit rund 250 Mio. Franken pro Jahr! Die Abschaffung dieser standortschädlichen, überholten Steuer ist daher eine Investition in Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Bundesrat, das Parlament sowie die freisinnige Fraktion unterstützen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Mit Ihrem Ja am 13. Februar stärken Sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowie den Schweizer Werkplatz.
Thierry Burkart, Parteipräsident und Ständerat AG