Die absurde Regelung für Neulenkerinnen und Neulenker, welche im Rahmen der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes per 1. Dezember 2005 eingeführt wurde, zeigt ihre Wirkung. Diese wurde unter dem Vorwand durchgeboxt, die Unfallbeteiligungsquote bei Neulenkern sei zu hoch und mit einer „besseren“ Fahrausbildung können sich diese sicherer im Verkehr bewegen.
Traurige Bilanz nach fast sieben Jahren: Die Unfälle von Neulenkern nehmen weiter zu. Statt einzelne, fehlbare Fahrer in die Wiederholungskurse zu schicken, kriminalisiert der Staat alle jungen Autolenker. Mit der neuen Regelung entzieht er dem Bürger einmal mehr das Vertrauen und schiesst mit übervorsorglichem Eifer übers Ziel hinaus.
So müssen die Jugendlichen nun nebst der schon aufwändigen und teuren Theorie- und Praxisprüfung zusätzlich eine dreijährige Probezeit bestehen. Während dieser Zeit sind Weiterausbildungskurse zu absolvieren. Durchschnittlicher Kostenpunkt somit insgesamt: Drei- bis viertausend Franken! Die Fahrlehrer freuten sich zuerst auf gute Geschäfte, doch nun brechen ihnen die Kunden weg.
Frust auf allen Seiten über die unsinnigen Wiederholungskurse und null Wirkung auf der Strasse. Höchste Zeit also, diese unfaire und teure Zwangsmassnahme wieder aufzuheben! Die Kurse müssen diejenigen besuchen, welche eine Gefahr für die Strasse sind. Für alle anderen gilt Verhältnismässigkeit und Eigenverantwortung.