Im Februar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III (USR III) an der Urne abgelehnt. Das Projekt hatte zum Ziel, die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz internationalen Standards anzupassen und gleichzeitig unseren Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig zu erhalten. Konkret ging es darum, heute bestehende privilegierte Besteuerungsformen wie z.B. Holdings oder gemischte Gesellschaften abzuschaffen und durch neue Instrumente zu ersetzen.
Die Dringlichkeit einer Revision ist seither nicht kleiner geworden. Die EU droht, unser Land im nächsten Jahr auf die schwarze Liste jener Länder zu setzen, die Unternehmen ungerechtfertigte Steuernachlässe gewähren.
Kompromiss erzielt
Unter Hochdruck hat das Parlament die Arbeit wieder aufgenommen und in der Herbstsession die „Steuervorlage 17“ abgeschlossen. Dabei galt es, sowohl dem nach wie vor gültigen Ziel des Erhalts der Steuerattraktivität als auch der Kritik der damaligen Gegner der USR III Rechnung zu tragen. Gefragt war somit ein Kompromiss – ein Entgegenkommen beider Seiten.
Die Steuervorlage 17 erfüllt diesen Anspruch. Zum einen bietet sie Lösungen, um in den Kantonen individuell auf die Situation nach der Abschaffung der Sonderbesteuerungen reagieren zu können. Abzüge für Forschung und Entwicklung sind möglich, und es wird eine Patentbox eingeführt, d.h. die reduzierte Besteuerung von Erträgen aus Patenten. Gleichzeitig wird der Anteil an den direkten Bundessteuern für die Kantone erhöht. Damit erhalten diese mehr Spielraum bei der Senkung der kantonalen Steuersätze. Für den Kanton Zürich wichtig ist die Möglichkeit, einen Abzug für Eigenfinanzierung gewähren zu können. Von diesem profitieren Unternehmen, die ihre Finanzierungsaktivitäten hier abwickeln. Im Kanton Zürich kommen diese für einen grossen Teil der Steuereinnahmen auf.
Sozialer Ausgleich im Rahmen der AHV
Von Beginn weg hatten die Gegner einen sozialen Ausgleich als Kompensation für mögliche Steuerausfälle gefordert. Aus ihrer Sicht ist der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Andernfalls würden sie die Vorlage in einer Volksabstimmung wiederum bekämpfen. Die nun gefundene Lösung kommt diesem Anliegen nach: Der AHV soll eine Zusatzfinanzierung in der Höhe der kurzfristig prognostizierten Steuerausfälle von rund 2 Mrd. Franken zukommen. Diese Verbindung macht unter verschiedenen Gesichtspunkten Sinn. Die Steuervorlage erhält die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts. Der Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit auch Wirtschaftswachstum werden möglich. Mittelfristig ist deshalb von steigenden Steuereinnahmen auszugehen, wie dies schon bei früheren Steuerreformen der Fall war. Einen Teil des Wachstums der AHV zukommen zu lassen ist deshalb ein guter Weg. Die zusätzlichen finanziellen Mittel für die AHV sind zudem ohnehin nötig. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Personen im Rentenalter zeichnet sich bis 2030 ein Finanzloch in zweistelliger Milliardenhöhe in unserem wichtigsten Sozialwerk ab. Trotz der nun gefundenen Lösung muss der Druck auf ausgabenseitige und strukturelle Massnahmen bei der AHV darum zwingend hochgehalten werden.
Die Stimmbevölkerung wird voraussichtlich auch dieses Mal das letzte Wort haben. Die Steuervorlage 17 muss jedoch gelingen, ein weiteres Scheitern gilt es unter allen Umständen zu verhindern. Das vorliegende Paket vereint die Anliegen der Wirtschaft und der Gesellschaft. Es verdient darum ein klares Ja.