Staat und Private schaffen zusammen eine innovative und sichere E-ID

Die elektronische Identität (e-ID) ermöglicht einen direkten Zugang zur Verwaltung, ganz ohne hinderliche Öffnungszeiten. Mit der Aufgabenteilung zwischen Bund und Privaten hat das Parlament heute die Grundlage für eine erfolgreiche Einführung und Etablierung geschaffen. 

Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft wie auch unsere Wirtschaft. Mit der Zustimmung beider Räte zum Bundesgesetz über die elektronischen Identifizierungsdienste (BGEID) in dieser Herbstsession gelang ein grosser Schritt, damit die Schweiz das Potential der Digitalisierung ausschöpfen kann. Das BGEID schafft einen gesetzlichen Rahmen für einen sicheren elektronischen Kontakt zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und der Verwaltung. Die elektronische Identität kommt der Gesamtbevölkerung zugute, denn sie erlaubt einen direkten Zugang zu Behörden ganz ohne hinderliche Öffnungszeiten. Die Bürokratie wird reduziert. Zudem ermöglicht die E-ID die sichere Abwicklung auch privatwirtschaftlicher Geschäfte im Internet, für die eine Identifizierung notwendig ist. 

Sinnvolle Arbeitsteilung zwischen Staat und Privaten

Die beschlossene Lösung baut auf der Komplementarität zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf. Der hoheitliche Teil einer elektronischen Identifizierung, wird vom Staat übernommen. Das heisst, der Bund prüft und bestätigt die Identität einer Person und führt die Register mit den Daten, die zur Identifikation nötig sind. Herausgegeben wird die E-ID aber von privaten Anbietern, sogenannten Identity Providern (IdP), die wiederum vom Bund überwacht werden. Diese Arbeitsteilung hat klare Vorteile. Die Informationstechnologie entwickelt sich schnell. Damit die E-ID im Alltag eingesetzt wird, muss sie mit den aktuellen Systemen kompatibel sein und gerade auch aus Sicherheitsgründen immer dem neusten Stand der Technik entsprechen. Private sind technisch besser in der Lage und flexibler, sich solchen Entwicklungen anzupassen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass rein staatliche Lösungen aus diesem Grund nicht funktionieren. Weiter führt die Konkurrenzsituation unter den IdP dazu, dass sich unter den technisch und gesetzlich möglichen Umsetzungsarten – denkbar wäre etwa via Mobiltelefon, Smartcards oder auch über Benutzername/Passwort – das benutzerfreundlichste, innovativste und sicherste System durchsetzt.
Während der Session war lange unklar, ob das BGEID zustande kommen würde. Differenzen zwischen National- und Ständerat prägten das Bild. Dank konstruktiven Anträgen beider Kammern konnten die letzten offenen Fragen geregelt werden. Die dabei beschlossene Einführung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde (eidgenössische E-ID-Kommission), die Konkretisierung der Datenschutzvorschriften und die Einführung einer subsidiären Kompetenz des Bundes zur Herausgabe von E-ID, stellen das künftige E-ID-System auf eine sichere und vertrauenswürdige Grundlage. 
 

Giovanni Merlini