Schon 2007 wurde eine Motion der RK-N angenommen, welche einen besseren Schutz für Unternehmensjuristen fordert (siehe die Motion 07.3281). Obwohl der Bundesrat bereits zweimal versucht hat, diese Forderung umzusetzen (zuerst das Unternehmensjuristengesetz und dann das Souveränitätsschutzgesetz), wurden diese Gesetzvorschläge nicht dem Parlament vorgelegt.
Die Einführung des Berufsgeheimnisschutzes für Unternehmensjuristen ist eine langjährige Forderung der FDP, welche in verschiedenen Vernehmlassungen unterstützt wurde. Meine parlamentarische Initiative steht als Lösung zu dieser Rechtslücke. Wie in anderen Ländern, die eine entsprechende Regelung eingeführt haben, wird damit der sich geänderten Rolle der unternehmensinternen Juristen Rechnung getragen. Diese Regelung wird in künftigen ausländischen Verfahren zum Schutz der hiesigen Unternehmen und ihrer Unternehmensjuristen angerufen werden können.
Die RK-N hat diese Argumente gutgeheissen und hat meiner Initiative mit 15 Stimmen gegen 5 und 3 Enthaltungen Folge gegeben. Jetzt muss die Schwesterkommission des Ständerates (RK-S) sie auch behandeln; und wenn sie meine Initiative unterstützt, wird das Umsetzungsprojekt kurzfristig vom Parlament angenommen werden können.