Schützen wir die Juristen, die uns schützen!

geschrieben von Christa Markwalder, Nationalrätin BE

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Freitag, dem 23. Oktober hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) meine parlamentarische Initiative „Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und –juristen“ angenommen (siehe Curia Vista 15.409). Diese Initiative zielt, eine Lücke im schweizerischen Recht zu füllen, welche als grosse Ungleichheit für die Gesellschaften in der Schweiz besteht. Ausländische Gerichtsverfahren haben gezeigt, dass Schweizer Unternehmen prozessuale Nachteile erleiden, weil in der Schweiz kein Zeugnis- und Editionsverweigerungsrecht für Mitglieder von unternehmensinternen Rechtsdiensten besteht, im Gegensatz zu ausländischen Gesellschaften. Der Schutz der Schweizer Unternehmen und ihrer Unternehmensjuristen wird aufgrund eine felhenden entsprechenden Bestimmung zu Legal Privilege for Inhouse Counsels  abgelehnt. Dies hat für sie zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus Ländern, die eine entsprechende Regelung kennen, geführt.

 

 

 

Schon 2007 wurde eine Motion der RK-N angenommen, welche einen besseren Schutz für Unternehmensjuristen fordert (siehe die Motion 07.3281). Obwohl der Bundesrat bereits zweimal versucht hat, diese Forderung umzusetzen (zuerst das Unternehmensjuristengesetz und dann das Souveränitätsschutzgesetz), wurden diese Gesetzvorschläge nicht dem Parlament vorgelegt.
Die Einführung des Berufsgeheimnisschutzes für Unternehmensjuristen ist eine langjährige Forderung der FDP, welche in verschiedenen Vernehmlassungen unterstützt wurde. Meine parlamentarische Initiative steht als Lösung zu dieser Rechtslücke. Wie in anderen Ländern, die eine entsprechende Regelung eingeführt haben, wird damit der sich geänderten Rolle der unternehmensinternen Juristen Rechnung getragen. Diese Regelung wird in künftigen ausländischen Verfahren zum Schutz der hiesigen Unternehmen und ihrer Unternehmensjuristen angerufen werden können.

 

Die RK-N hat diese Argumente gutgeheissen und hat meiner Initiative mit 15 Stimmen gegen 5 und 3 Enthaltungen Folge gegeben. Jetzt muss die Schwesterkommission des Ständerates (RK-S) sie auch behandeln; und wenn sie meine Initiative unterstützt, wird das Umsetzungsprojekt kurzfristig vom Parlament angenommen werden können.