Das unterlegene Modell der Bürgerlichen in der SGK-S schlägt zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb der 2. Säule eine Lösung vor, die mehrheitsfähig sein müsste. Sie sieht einen tieferen Koordinationsabzug (Fr. 17‘625), Beginn der Altersvorsorge mit 21, einer Übergangsgeneration von 20 Jahren und die gleiche Staffelung der Altersgutschriften, wie sie der Ständerat in 2015 bereits entschieden hatte. Rentenausfälle für die Übergangsgeneration würden durch den Sicherheitsfond kompensiert. Ergänzend dazu soll Versicherten mit tiefen bis mittleren Einkommen, die schon früh erwerbstätig waren, die Frühpensionierung erleichtert werden. Damit würde sichergestellt, dass alle der Übergangsgeneration (20 Jahrgänge!) die heutige BVG-Rente gesichert hätten und alle Jahrgänge nach der Übergangsgeneration die heutige Rentenhöhe grossmehrheitlich mindestens halten können. Die unsäglichen 70 Franken AHV-Erhöhung wären damit überflüssig.
Leider unterlag dieses Modell in der SGK-S und wird es wohl auch im Ständert infolge der Mitte-Links Doktrin schwierig haben, obwohl es kostengünstiger ist als das Mehrheitsmodell der SGK-S. Aber wenn der Nationalrat auf dieses Konzept einschwenken würde, dann könnte uns dieses neue Modell aus der Sackgasse führen.