NEIN zur «Selbstbestimmungs»-Initiative

Am 25. November 2018 entscheidet die Schweizer Bevölkerung über die sogenannte «Selbstbestimmungs-Initiative» (SBI). Die Bundesverfassung soll, mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts, einen generellen Vorrang gegenüber internationalen Verträgen erhalten. Alle bisher getroffenen internationalen Vereinbarungen der Schweiz, welche nicht dem Referendum unterstanden, sollen nur noch unter Vorbehalt gelten. Sollte ein internationaler Vertrag im Widerspruch zur Verfassung stehen, müsste er neuverhandelt oder gekündigt werden. Die Initiative scheitert an den eigenen Widersprüchen.
 

Auf den ersten Blick klingt die Initiative sympathisch. Wer will nicht mehr Selbstbestimmung? Mit ihrem Titel macht die SBI aber Versprechungen, die unmöglich eingehalten werden können. Sie kann dem Anspruch, der Verfassung gegenüber dem „bösen“ Völkerrecht zum Durchbruch zu verhelfen, aufgrund mehrerer Unklarheiten und innerer Widersprüche nicht gerecht werden. Der unklar formulierte Initiativtext lässt bewusst die Frage offen, wann ein Konflikt zwischen Landes- und Völkerrecht vorliegt und welche Behörde dies zu beurteilen hätte. Ungeklärt ist auch, woran sich die Gerichte und rechtsanwendenden Behörden halten müssen, wenn ein Völkerrechtsvertrag dem Referendum unterstand und gleichzeitig einer Verfassungsbestimmung widerspricht. Die Initiative ist damit, entgegen ihrem Namen, überhaupt keine Lösung für den Umgang mit Normenkonflikten.

NEIN zu einer widersprüchlichen und radikalen Initiative, die zu Rechtsunsicherheit führt

Hochproblematisch ist zudem die von der Initiative vorgesehene Rückwirkungsklausel, die alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge gefährdet. Obwohl sich die Initianten nur an einigen wenigen Abkommen stören, greifen sie pauschal alle bereits abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge an. Das ist radikal – der Kündigungsvorbehalt gegen sämtliche Verträge ist brandgefährlich. Wenn bestehende Verträge nur noch unter Vorbehalt gültig sind, wird ein Zustand von Rechtsunsicherheit geschaffen. Die Initiative erreicht damit genau das Gegenteil dessen, was sie verspricht. Sie führt nicht zu einer Klärung zwischen Landes- und Völkerrecht, sondern zu noch mehr Unklarheit und Rechtsunsicherheit. 

NEIN zur Isolation

Die Initiative gaukelt vor, dass internationale Verträge einfach und unilateral geändert oder gekündigt werden könnten. Damit wird den Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen gestreut. Neuverhandlungen von Verträgen sind ein komplexes Unterfangen und setzten die Zustimmung beider Vertragspartner voraus. Internationale Verträge werden immer von zwei Partnern geschlossen, und zwar freiwillig – wie im privaten Geschäftsleben auch. Ein Handschlag ist ein Handschlag. Verträge, die abgeschlossen werden, werden auch eingehalten. Abmachungen einfach einseitig und willkürlich nicht einzuhalten, geht nicht. Wegen der «Selbstbestimmungs-Initiative» werden Gerichte und Behörden aber zum Vertragsbruch angehalten. So verliert die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit in internationalen Verhandlungen und schwächt ihre Verhandlungsposition. Potenzielle Vertragspartner werden es sich in Zukunft zweimal überlegen, einen Vertrag mit der Schweiz abzuschliessen, da unklar ist, ob sich die Schweiz wirklich daran halten wird. Die Schweiz isoliert sich selbst. Völkerrecht ist entscheidend, damit ein Kleinstaat wie die Schweiz seine Interessen international durchsetzen kann. Wir sind darauf angewiesen, dass Verträge, die wir abschliessen, von unseren Vertragspartnern eingehalten werden. Wir akzeptieren auch nicht, wenn jemand nachher kommt und sagt «Was wir abgemacht haben, gilt jetzt nicht mehr, weil wir eine Differenz in einem anderen Vertrag haben.» Lassen wir uns also nicht von der «Selbstbestimmungs»-Initiative täuschen. Sagen wir Nein zur rückwirkenden Kündigung internationaler Verträge mit dem Zweihänder.
 

Philipp Müller