Die Ablehnung des Gegenvorschlags im Nationalrat ist für mich unverständlich. Gemäss der Transparenz-Initiative müssen Komitees, die eine Wahl- oder Abstimmungskampagne führen, ihre Finanzen erst ab einer Schwelle von 100'000 Franken offenlegen. Weil mit dieser Schwelle nur grössere Kampagnen erfasst werden, fordern wir eine tiefere Schwelle. Denn oftmals führen mehrere kleinere Komitees zusammen eine Kampagne. Jedes Komitee für sich erreicht die höhere Schwelle der Initiative nicht, zusammen jedoch übertreffen sie sie deutlich. Diesen Mangel an der Initiative würde der von mir initiierte Gegenvorschlag mit der Schwelle von 50'000 Franken beheben. Die SVP- und Mitte-Fraktion haben sich heute der Diskussion verweigert. Die Linken auf der anderen Seite wollen grössere Kampagnen skandalisieren, kleinere aber von der Regelung ausnehmen. Damit wollen sie die Breite einer Kampagne verschleiern. Die Initiative schafft so lediglich eine Scheintransparenz. Aber eigentlich geht es den Linken sowieso um ihr langfristiges Ziel: das staatliche Parteiensystem.
Staatliches Parteiensystem verhindern
Die Initianten zielen letztlich auf die staatliche Finanzierung des Parteiensystems, denn wenn Spenderinnen und Spender keine Privatsphäre mehr geniessen, ist das bewährte Schweizer Milizsystem in akuter Gefahr. Im Gegensatz zur Initiative will der Gegenvorschlag individuelle Spenden deshalb nicht offengelegen. Die Privatsphäre ist ein von der Verfassung garantiertes Grundrecht und eine Veröffentlichung der Namen ist nicht mit ihr vereinbar. Auch die Vereinbarkeit mit dem Datenschutzgesetz ist unklar, denn Informationen über politische Ansichten sind besonders schützenswert. Zudem wäre die Offenlegungspflicht mit unklarer Durchsetzung verbunden, denn eine saubere Abgrenzung zwischen offenlegungspflichtiger und nicht offenlegungspflichtiger politischer Arbeit ist kaum möglich. Bei vielen politisch tätigen Organisationen, etwa bei Gewerkschaften und NGOs, ist der Übergang vom normalen Tagesgeschäft zur spezifischen Kampagnenarbeit fliessend.
Klare Regelung bei der FDP
Bei der FDP ist die jährliche Unterstützung pro Gönner auf maximal 1/15 des jährlichen Budgets beschränkt. Sollte sich nachträglich zeigen, dass ein Gönner mehr als 1/15 gespendet hat, wird dies im Folgejahr kompensiert. Eine unabhängige Revisionsgesellschaft überprüft die Einhaltung der Regelung. Nur die Parteipräsidentin und der Generalsekretär kennen die Namen der Spender. Die Beschränkung auf diesen sehr kleinen Kreis garantiert die Unabhängigkeit von Partei und Fraktion.