Der Umgang mit Cyberkriminalität muss verbessert werden. Da das Internet keine Grenzen kennt, sind Attacken dieser Art meist internationalen Ursprungs. Die Strafverfolgung hingegen ist Sache der Kantone. Auch existieren kantonale Kompetenzzentren, welche mit den Strafverfolgungsbehörden im Kontakt stehen. Doch es bestehen grosse kantonale Unterschiede bezüglich Know-how in der Polizei und in diesen Zentren. Zum einen ist heute noch unklar, wie sich Polizei mit Kompetenzzentren absprechen soll. Zweitens ist die Polizei oftmals überfordert: es fehlt schlichtweg an Erfahrung und Fachwissen im Umgang mit solchen Strafbeständen. Es stellen sich wichtige Fragen: Wem obliegt die Kompetenz zur Bekämpfung der Cyberkriminalität? Und in welchem Ausmass sollen sich Firmen privat absichern?
Erst einmal erachte ich es als eine absolute Notwendigkeit, dass das Know-how gebündelt wird. Kompetenzen müssen besser geregelt werden, damit jeder Kanton weiss, wie er sich verhalten soll. Einerseits dürfen Kompetenzen der Kantone nicht zu stark beschnitten werden. Andererseits liegt es im Interesse des Staates, millionenschwere Wirtschaftsschäden zu verhindern und Kriminelle zu überführen. Im Bereich Phishing z.B. wurde 2013 eine Bundeskompetenz geschaffen. Drei Jahre Erfahrung können sehr aufschlussreich sein.
Ich habe in meiner Interpellation Wie unterstützt der Bund die Kantone in der Strafverfolgung von DDOS-Attacken (Cyberangriffen) bei fehlendem Know-how? den Bundesrat auf dieses Thema angesprochen. Obwohl ich mit den Antworten nicht zufrieden bin, hat der Bundesrat angekündigt, einen Bericht bis zur nächsten Session vorzulegen. Ich werde die Debatte weiterhin eng mitverfolgen und bei Bedarf erneut aktiv werden. Sichere Rahmenbedingungen in der Cyberwelt, besonders im Hinblick auf die Industrie 4.0 und Smart Cities, sind ein ausschlaggebender Vorteil für den künftigen Standort Schweiz. Dafür setze ich mich ein.