Die FDP stellte im Rahmen der vorgeschlagenen Übergangsfinanzierung verschiedene Anträge, um das EPD-Gesetz zu verbessern. Wir forderten, dass die beantragten 30 Millionen Franken auch für die Verbesserung des Nutzens des EPD verwendet werden können und dass die Leistungserbringer Daten in das Dossier liefern müssen. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Weiterentwicklung durch die Kantone
Die FDP ist nicht bereit, 30 Millionen Franken Steuergelder für etwas auszugeben, das heute nicht funktioniert. Eine Marketingoffensive für ein EPD, das nicht einmal die Gesundheitsdaten eines Patienten oder einer Patientin enthält, schafft nur neuen Frust. Die FDP ist deshalb der Ansicht, dass die Kantone das EPD im Rahmen ihrer heutigen Kompetenzen weiterentwickeln sollen, ohne dass der Bund zusätzliche Gelder spricht.
Totalrevision steht vor der Tür
Die Totalrevision des EPD-Gesetzes wird demnächst vom Bundesrat verabschiedet. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, sich bereits jetzt auf ein besseres Gesetz zu konzentrieren, indem z.B. der Impfpass, Rezepte, der Organspendeausweis usw. in das EPD integriert werden. Es ist wichtig, dass ein Export der Daten eingerichtet wird, damit das Dossier vollständig ist. Solange das EPD nicht voll funktionsfähig ist und die Weiterentwicklung des Gesetzes nicht beschlossen ist, werden wir eine zusätzliche Finanzierung durch den Bund ablehnen.
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