Nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung wird die IV ab 2018 erneut ein grosses Jahresdefizit ausweisen. Weitere Reformmassnahmen sind folglich unumgänglich. Dies soll mit der 6. IV-Revision geschehen. Das zweite Paket ist nun in Räten. Die vorgesehenen Massnahmen zielen nicht nur auf eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung, sondern auch auf die Rückzahlung der IV-Schulden bis zum Jahr 2025. Mit den vorgesehenen Massnahmen sollte es möglich sein, diese Sanierung nachhaltig durchzuführen und auch für die kommenden Generationen ein funktionierendes soziales Netz bereit zu stellen.