IV-Revision: Nach wie vor dringend

 

geschrieben von Felix Gutzwiller, Ständerat ZH

 

Seit Anfang 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft. Mit dem ihr zu Grunde liegenden Konzept „Eingliederung vor Rente“ lässt sich die Anzahl neuer IV-Renten senken, was längerfristig zu einer jährlichen Reduktion der IV-Ausgaben von durchschnittlich rund 500 Millionen Franken führt. Dadurch kann das jährliche Defizit stabilisiert und die Verschuldung gebremst werden.

 

 

 

Nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung wird die IV ab 2018 erneut ein grosses Jahresdefizit ausweisen. Weitere Reformmassnahmen sind folglich unumgänglich. Dies soll mit der 6. IV-Revision geschehen. Das zweite Paket ist nun in Räten. Die vorgesehenen Massnahmen zielen nicht nur auf eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung, sondern auch auf die Rückzahlung der IV-Schulden bis zum Jahr 2025. Mit den vorgesehenen Massnahmen sollte es möglich sein, diese Sanierung nachhaltig durchzuführen und auch für die kommenden Generationen ein funktionierendes soziales Netz bereit zu stellen.