Aus Mangel an Argumenten versuchen die Referendumsbefürworter, das Abkommen mit einem Glaubensbekenntnis und zwei trügerischen Vorwänden zu untergraben. Diese Vorwände müssen jedoch entschlüsselt werden, um besser zu verstehen, was auf dem Spiel steht.
Erster Vorwand: Palmöl
Offiziell wurde das Referendum im Namen des Kampfes gegen Palmöl gestartet. Rasch wurde jedoch klar, dass dieses Argument nicht wirklich viel Gewicht hatte. Denn nur gerade mal 0,01% des in der Schweiz verbrauchten Palmöls stammt aus Indonesien. Das entspricht 35 Tonnen pro Jahr, etwas mehr als ein Container. Gegenwert: etwa 30'000 Franken. Etwas wenig, um ein ganzes Geschäft zu verwerfen.
Um Palmöl in die Schweiz zu importieren, brauchen wir das Abkommen nicht. Das Abkommen sieht nur eine teilweise Senkung der Einfuhrzölle vor, in der Grössenordnung von hundert Franken pro Tonne, also eine Gesamtersparnis von 3’000 Franken. Und diese Ermässigung wird nur für zertifizierte Produkte gewährt. Das bedeutet, dass der Importeur nachweisen muss, dass seine Produktion die internationalen Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.
Lassen wir uns also nicht täuschen: Mit Ausnahme einiger weniger Anti-Palmöl-Shock-Videos, die keinen Zusammenhang mit dem Abkommen haben, wird dieses Argument von den Referendumsbefürwortern so gut wie nie verwendet, was inzwischen zu einem ersten Vorwand geworden ist.
Zweiter Vorwand: das Schiedsgericht
Kürzlich wurde behauptet, dass das Abkommen eine ungewöhnliche Gerichtsklausel enthält, durch die wir unsere Souveränität verlieren würden. Kurz gesagt, im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien resp. Staaten, würde der Streit an ein Schiedsgericht verwiesen. Die Referendare erklären, dass dies zu einer "Privatisierung der Justiz" führen würde, zugunsten des Grosskapitals, unter Verletzung aller grundlegenden Prinzipien des Rechts.
Als Jurist und Doktor der Rechte kann ich die Absurdität dieses Arguments nur bedauern. Es zeigt entweder einen Mangel an Wissen über die Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten oder eine grobe intellektuelle Unredlichkeit.
Wenn auf Schiedsgerichte zurückgegriffen wird, dann in erster Linie deshalb, um Konflikte zwischen zwei Staaten nicht der Zuständigkeit eines der Staaten zu unterwerfen, der notwendigerweise mehr auf seine eigene Institution ausgerichtet ist. Aus diesem Grund und um unsere Souveränität zu garantieren, hat die Schweiz zudem mit grossem Aufwand ausgehandelt und erreicht, dass mögliche Konflikte mit der EU einem Schiedsgericht und nicht dem Europäischen Gerichtshof anvertraut werden.
Ohne rot zu werden, behaupten die Referendare, dass die Streitigkeiten an die "normalen" internationalen Gerichte hätten verwiesen werden müssen. Die WTO bedient sich der Schiedsgerichtsbarkeit. Ansonsten gibt es einen Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Die nach dem Prinzip der Schlichtung arbeitet.... Das heisst, dieses Argument ist wieder einmal nur ein Vorwand.
Der wahre Grund, ein Glaubensbekenntnis: Nullwachstum
Der wahre Grund, warum die Betreffenden das Abkommen mit Indonesien abgelehnt haben, ist der Wunsch, unseren internationalen Handel zu reduzieren. Jedes Abkommen abzulehnen und dadurch wirtschaftliches Wachstum für unser Land zu mindern.
Mit 270 Millionen Einwohnern ist Indonesien das viertgrösste Land der Welt, gemessen an der Bevölkerungszahl. Es ist eine wachsende Wirtschaft, aber sie ist auch erheblich geschlossen. Es ist ein gewaltiger Markt für die Schweizer Wirtschaft, die ja von ihren internationalen Beziehungen lebt.
Wir verdienen jeden zweiten Franken im Ausland. Das ist nicht nur ein guter Slogan auf einem Werbeplakat, es bedeutet vielmehr, dass in der Schweiz jeder zweite Lohn und jede zweite Rente von unserem Handel abhängt. Jedes zweite Krankenhausbett, jeder zweite Krippenplatz, jede zweite Schulklasse hängt von den Vereinbarungen ab, die wir mit dem Rest der Welt treffen. Und natürlich hängt auch die Hälfte der Milliarden Franken, die die Schweiz in ihren gewaltigen Plan zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen investieren kann, von diesem internationalen Handel ab.
Die Ablehnung des Abkommens mit Indonesien am 7. März ist weder ein Signal an die Palmölproduzenten noch an die Schiedsgerichte. Weder die einen noch die anderen kümmern sich um unser Votum, das sie nicht oder nur so am Rande betrifft. Die Verweigerung dieses Abkommens bedeutet die endgültige Aufgabe des Wohlstandspfades, auf dem wir uns in der Schweiz befinden und der in dieser Zeit der Wirtschaftskrise so stark beschädigt wurde. Und das alles für ideologische Ziele, die weniger mit der Erhaltung der Umwelt zu tun haben als vielmehr mit einer Traumvorstellung.
Die Annahme dieses Abkommens bedeutet die Zustimmung zu einem sorgfältig ausgehandelten Text, der unseren Handel stärkt, tausenden von Unternehmen in der Schweiz neue Perspektiven verleiht, Arbeitsplätze schafft und unsere Investitionen im Ausland sichert. Es ist auch, und das sollte nicht ignoriert werden, ein Abkommen, das zum ersten Mal mit Indonesien spezifische Anforderungen in Bezug auf nachhaltige Entwicklung, d. h. Umwelt- und Sozialfragen, enthält. Borneo wird nicht über Nacht zu Luzern, aber diese Art von Vereinbarung hilft sicherlich.