Die FDP anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich der Pflege. Bereits heute ist es schwierig, Stellen mit qualifizierten Personen zu besetzen und für die kommenden Jahre zeichnet sich ein grosser Fachkräftemangel ab. Die FDP lehnt jedoch die Pflegeinitiative ab, da sie zu weit geht. Sie hat sich aber im Grundsatz für einen Gegenvorschlag ausgesprochen. Das heute nun im Nationalrat mit einer Mitte-Links-Mehrheit verabschiedete Gesetz geht allerdings deutlich zu weit – es handelt sich dabei eigentlich um eine Kopie der Initiative.
Die Schaffung eines Verfassungsartikels für eine einzelne Berufsgruppe, hier die Pflegeberufe, ist nicht sinnvoll. Massnahmen zur Stärkung der Pflegeausbildung und zur Verbesserung der Versorgungsqualität können bereits aufgrund der bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlage getroffen werden. Auch der Forderung, bestimmte Behandlungen ohne ärztliche Anordnung zulasten der Grundversicherung abrechnen zu können, ist eine klare Absage zu erteilen. Es ist erwiesen, dass dies zu Leistungsausweitungen und letztlich höheren Kosten zulasten der Prämienzahler führt. Wir sprechen uns stattdessen für ein differenzierteres Modell aus, das sicherstellt, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Pflegefachpersonen sollen Vereinbarungen mit Versicherern abschliessen können und gestützt darauf bestimmte Leistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen dürfen. In solchen Vereinbarungen wäre u.a. geregelt, wie die Koordination zwischen Pflegenden und Ärzten sichergestellt wird. Bedauerlicherweise wurde ein solches Modell von der linken Seite im Nationalrat heute abgelehnt. Angesichts der drohenden Kostenausweitung, den die nun verabschiedete Lösung zur Folge haben wird, kann die FDP den Gegenvorschlag nicht mehr unterstützen.
Als zweiter kritischer Punkt ist die Finanzierung der Ausbildung von Pflegfachpersonen zu nennen. Es ist zweckmässig, die Angebote von Pflegeeinrichtungen und Schulen zu fördern. Es ist aber nicht angebracht, auf Bundesebene eine direkte finanzielle Unterstützung für Personen in Ausbildung einzuführen. Die fällt in die Kompetenz der Kantone, und diese Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gilt es zu respektieren. Zudem zielt die nun vorgesehene Förderung nur auf Ausbildungsplätze im Pflegebereich in den (Fach)Hochschulen ab. Es gibt aber keinen objektiven Grund, Studierende nur in genau diesem Bereich – und nicht etwa in den Eidgenössischen Technischen Hochschulen – zu unterstützen. Das Problem der Finanzierung der Ausbildung stellt sich nämlich in vielen Bereichen. Auch hier hat Mitte-Links eine Lösung durchgedrückt, die die FDP nicht unterstützen kann. Sie ist sowohl aus finanziellen – die Mehrkosten beim Bund werden sich auf rund 470 Millionen Franken belaufen – als auch aus föderalen Gründen abzulehnen.
Das Resultat ist ein Gegenvorschlag, der de facto zu einer Kopie der Initiative geworden ist. Das können wir nicht unterstützen – was wir sehr bedauern.