Eine wichtige Vorlage, um in dieser Frage endlich voranzukommen, ist das Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Der sogenannte Mantelerlass beinhaltet zielführende Massnahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Bereichen Wasserkraft, Solar- und Windenergie. Insgesamt leisten die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung unserer Stromversorgung und zur Erreichung der Klimaziele 2050. Denn unser Land will in knapp 25 Jahren emissionsfrei sein. Konkret bedeutet dies, dass wir keine klimaschädlichen Gase mehr ausstossen dürfen oder diese durch Einsparungen an anderer Stelle kompensieren müssen.
«Wie soll die Schweiz ihre Energiezukunft meistern, wenn selbst die Erhöhung einer seit Jahrzehnten bestehenden Staumauer im bürokratischen Dickicht stecken bleibt?»
Zusätzlicher erneuerbarer Strom benötigt
Den Weg hin zu Netto-Null 2050 hat das Stimmvolk im vergangenen Juni mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Gletscherinitiative unterstützt. Damit dies gelingt, brauchen wir viel zusätzlichen erneuerbaren Strom. Mit dem steigenden Strombedarf und dem Wegfall bestehender Kernkraftwerke entsteht eine Stromlücke von voraussichtlich rund 50 TWh (siehe Grafik).
Im neuen Stromgesetz sind klare Ziele festgeschrieben, um die inländische Stromproduktion durch den raschen Aus- und Zubau erneuerbarer Energien zu steigern. So sollen die Erneuerbaren (ohne Wasserkraft) bis 2035 35 TWh und bis 2050 45 TWh liefern. Die Wasserkraft soll ihre Produktion bis 2035 auf 37,9 TWh und bis 2050 auf 39,2 TWh steigern. Das Gesetz will dies primär durch Investitionsanreize und Planungssicherheit erreichen. Hinsichtlich des Landschaftsschutzes wurde intensiv über das Verhältnis Schutz versus Nutzen diskutiert und gerungen. Gesamthaft gesehen wurden tragfähige Kompromisse geschmiedet. So konnte zum Beispiel die Forderung nach einer generellen Solarpflicht aus dem Gesetz entfernt werden. Demgegenüber hatten wir leider keinen Erfolg mit dem Begehren nach einer vollständigen Öffnung des Strommarktes. Gerade diese Öffnung hätte Marktelemente gebracht und den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit gegeben, ihren Lieferanten selbst zu wählen. Ein kleiner Erfolg ist aber die Schaffung von lokalen Stromgemeinschaften, sogenannten LEGs.
Ein Ja ist essentiel
Mit der sehr klaren Verabschiedung des Stromgesetzes hat das Parlament ein eindrückliches Zeichen gesetzt. Trotzdem ist es einer kleinen Gruppe von Landschaftsschützern und Windkraftgegnern gelungen, das Referendum zu ergreifen. Die Bevölkerung wird voraussichtlich im Juni 2024 über die Vorlage abstimmen. Die Unterstützung der Stimmberechtigten an der Urne ist essenziell: die Dringlichkeit ist hoch und das Gut – die Versorgungssicherheit in der Schweiz – von enorm hoher Bedeutung. Denn Energiesicherheit betrifft uns alle. Setzen wir uns also gemeinsam ein für eine sichere Zukunft!
Susanne Vincenz-Stauffacher, Nationalrätin SG
Bildlegende: Roger Federer 2005 in Wimbledon, Wikimedia Commons