Ende Oktober hat die Landesregierung beschlossen, dem Parlament eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes zu beantragen. Sein Vorschlag: Massive Auflagen betreffend die Lohnpolitik der Unternehmen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe hätte dies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Folge. Die Festlegung des Lohnes ist eine vertragli-che Angelegenheit zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und muss es auch bleiben. Gleichzeitig können Betriebe qualifiziertes Personal nur dann erhalten, wenn sie für gleiche Leistung den gleichen Lohn zahlen.
Weiter hat der Bundesrat Ende November in seiner Botschaft zur Revision des Aktien-rechts entschieden, eine Frauenquote für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte einfüh-ren zu wollen. Dies ist nicht zielführend. Erst einmal steht es Unternehmen frei, eine Frau-enquote einzuführen, dafür braucht es den Staat nicht. Zweitens herrscht bei uns eine sehr tiefe Arbeitslosigkeit und ein Fachkräftemangel. Eine Frauenquote würde Betriebe bei der Stellenbesetzung nur zusätzlich behindern. Drittens hebt eine Frauenquote eine Diskrimi-nierung nicht auf, sondern zementiert ebendiese – niemand käme auf die Idee, eine Quote für andere gesellschaftliche Schichten einzuführen.
Persönlich bin ich überzeugt, dass wir vor allem die Vereinbarung von Familie und Beruf verbessern und noch konsequenter fördern müssen. Mit entsprechenden Massnahmen wird schliesslich auch die Gleichstellung zwischen Frau und Mann auf dem Arbeitsmarkt erreicht.
Gleiche Bedingungen für Frau und Mann auf dem Arbeitsmarkt – aber ohne Bürokratie bitte!