In den letzten Jahren ist der Terrorismus leider zu einer realen Bedrohung geworden, die uns auf Schritt und Tritt begleitet. Wem war nicht schon einmal mulmig zumute inmitten einer grossen Menschenmenge? Dieses ständige, nagende Unsicherheitsgefühl sollte es in der Schweiz nicht geben! Deshalb braucht es ein griffiges Gesetz – und zwar jetzt. Ein Gesetz, das auch Vortaten umfasst, bevor etwas passiert ist. Dann ist es bekanntlich zu spät.
Aber was macht das zuständige eidgenössische Justizdepartement? Es trödelt bezüglich der Schaffung einer Strafbestimmung zur Bekämpfung von Terrorismus seit Jahren. Erst seit ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus auf dem Tisch liegt, kommt überhaupt Bewegung in die Sache. Es ist bezeichnend, dass es zuerst Druck von aussen braucht, bis etwas geht.
Mitgliederwerbung für eine Terrororganisation muss härter bestraft werden
Der Gewaltakt an sich steht natürlich schon heute unter Strafe. Aber die Beteiligung an einer terroristischen Organisation, die personelle oder materielle Unterstützung, die Organisation von Propagandaaktionen, die Anwerbung von Mitgliedern, die Unterstützung oder Förderung von Aktivitäten auf andere Weise oder die Anstiftung zu terroristischen Gewaltakten: All diese Vortaten sind heute durch die geltende Gesetzgebung nicht genügend abgedeckt.
Die FDP fordert ein Gesetz gegen Terrorismus-Vortaten
Die FDP verlangt darum eine spezifische Strafnorm zur Bekämpfung von Terrorismus im Strafgesetzbuch. Diese soll sicherstellen, dass nicht nur terroristische Handlungen, sondern auch die Unterstützung und Verherrlichung von Terrorismus sowie andere Vorbereitungshandlungen bestraft werden können.
Wir haben schon im Frühjahr 2015 einen Vorstoss eingereicht, der genau das will. Dieser Vorstoss kommt nächste Woche in den Nationalrat. Ich hoffe sehr auf eine breite Zustimmung, damit wir in der Sache vorwärts machen können.