Die Schweiz hat bereits heute ein gutes Abwehrdispositiv gegen die Geldwäscherei. Das hat auch die letzte Länderprüfung durch die Financial Action Task Force (FATF) bestätigt. Eine Aktualisierung des Geldwäschereigesetzes ist trotzdem sinnvoll, um einzelne noch nicht komplett den internationalen Standards entsprechende Punkte anzupassen. Diese internationale Compliance ist für den Schweizer Finanzplatz und das internationale Ansehen der Schweiz wichtig. Allerdings muss die Revision ausgewogen und den Schweizer Gegebenheiten angepasst sein. Überschiessende Korrekturen sind zu vermeiden. Nachdem der Ständerat die Unterstellung der sogenannten Berater aus der Revision gestrichen hatte, wären diese Voraussetzungen aus Sicht der FDP erfüllt gewesen.
Nötige Rückweisung
Leider war in der vorberatenden Kommission aber diesbezüglich kein mehrheitsfähiger Kompromiss möglich. Die Polparteien beharrten auf ihren Extrempositionen. Im Nationalrat drohte das Geldwäschereigesetz daher an einer unheiligen Allianz zu scheitern. Durch einen starken Einsatz der FDP konnte aber schlussendlich ein Nichteintreten verhindert und eine Rückweisung an die Kommission zur erneuten Beratung erwirkt werden. Diese Rückweisung war schliesslich die bessere Lösung als die ganze Vorlage abstürzen zu lassen. Da mittlerweile neue konzeptionelle Varianten auf dem Tisch liegen, stehen die Chancen gut, dass sich in der Kommission tragfähige Lösungen finden lassen. Für die FDP ist klar, dass das Geldwäschereigesetz zu wichtig ist, als dass man sich jetzt nicht diese Zeit für die zusätzliche Beratung nehmen soll. Wir werden uns in der Kommission für eine ausgewogene Revision im Sinne der Schweiz und der Bekämpfung der Geldwäscherei einsetzen.
Christa Markwalder, Nationalrätin BE