Die indirekte Medienförderung wie zum Beispiel die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften sowie das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) wurden von der FDP stets unterstützt. Bei der jetzigen Vorlage wurde jedoch völlig übers Ziel hinausgeschossen und ein verheerendes Mediengesetz gezimmert. Statt den privaten Medien mehr Raum zu geben, sollen alle Mediengattungen einfach reichlich mit Geld überschüttet werden. In der indirekten Förderung sind 120 Mio. Franken pro Jahr vorgesehen. Diese Giesskannen-Subventionen für die sogenannte vierte Gewalt sind störend. Wenn Medien sich an den Staatstropf hängen wollen, verlieren sie ihre Unabhängigkeit.
Gut situierte Verlagshäuser
Doch warum der Ruf nach Staatsgeldern? Angesichts der soliden Ergebnisse der Medienhäuser eine Frage, die sich nicht beantworten lässt. Trotz Corona-Pandemie schreiben alle Medienhäuser äusserst solide Zahlen. Es gibt keinen Grund für Staatsgelder. Selbst die Nachrichtenagentur SDA ist finanziell stark unterwegs. Zwar resultiert im Geschäftsjahr 2020 ein Verlust von 1.62 Mio. Franken, doch in den drei Vorjahren wurde ein Gewinn von insgesamt 6.43 Mio. Franken erzielt. Erst kürzlich im Jahr 2018 nach der Fusion mit Keystone liessen sich die Aktionäre (Medienhäuser) eine satte Sonderdividende von 12 Mio. Franken auszahlen. Um die SRG muss man sich sowieso nicht sorgen. Diese kriegt unabhängig vom Mediengesetz weiterhin 1.2 Mrd. Franken. Hinzu kommen 180 Mio. Franken aus Sponsoring und Werbung.
Geldschwemme für Online-Medien
Grotesk mutet die neue Medienzüchtung im Bereich der Online-Medien an. Es ist im Gesetz vorgesehen, dass ein solches Medium für jeden Franken Umsatz bis zu 60 Rappen gleich noch aus der Staatskasse dazu erhält, insgesamt 30 Mio. Franken pro Jahr. Waren Online-Medien bis jetzt ohne Staatsgelder etwa nicht überlebensfähig? Das ist brandgefährlich und führt in unumkehrbare Abhängigkeiten vom Staat.
«Beissen die Medien noch die Hand, die sie füttert? Wohl kaum.»
Fast hilflos, wenn nicht sogar rückwärtsgewandt mutet die Dauer der Gesetzgebung an. Bis diese in Kraft gesetzt und die Gültigkeitsdauer von sieben Jahren vorbei ist, schreiben wir bald das Jahr 2030. Der Bundesgesetzgeber definiert im äusserst dynamischen Umfeld also eine fixe Medienwelt bis Ende des Jahrzehnts. Darüber kann man nur den Kopf schütteln, wenn man in Betracht zieht, dass erst 2007 zum Beispiel das erste iPhone auf den Markt kam und die ganze Medienwelt völlig umkrempelte. Was ist in fünf Jahren oder gar 2030? Niemand weiss es genau. Fakt ist, dass dieses starre Gesetz mit dem medialen Wandel niemals Schritt halten kann. Es droht ein Stillstand. Fakt ist aber auch, dass in der Schweiz eine einmal eingeführte Subvention nie mehr abgeschafft wird. Deshalb ist ein Nein zum missratenen und rückwärtsgewandten Mediengesetz zentral für das Funktionieren der vierten Gewalt im Staat. Nur unabhängige Medien beissen zu. Manchmal schmerzt das auch mich. Das ist gut so.
Christian Wasserfallen, Nationalrat BE