Das Verdikt in Kreuzlingen war deutlich: Mit 234 Ja zu 51 Nein bei 5 Enthaltungen fassten die Delegierten der FDP Schweiz die Ja-Parole zum Klimagesetz. Das Klimagesetz, über das am 18. Juni abgestimmt wird, ist ein klassisch schweizerischer Kompromiss. Als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative übernimmt das Klimagesetz die Ziele des Volksbegehrens, verzichtet aber auf die weitgehenden Forderungen wie zum Beispiel ein generelles Verbot fossiler Energien. Das Klimagesetz dagegen setzt hauptsächlich auf Anreize statt Verbote, Innovation statt Technologieverweigerung und Eigeninitiative statt staatlicher Intervention. Darüber hinaus sieht der Gegenentwurf zwei Programme vor, die in der Initiative nicht enthalten waren. Mit dem Technologie- und Innovationsprogramm wird die Schweizer Wirtschaft im Strukturwandel unterstützt.
Griffige Massnahmen statt Verbote
Beteiligte Unternehmen erhalten Unterstützungsgelder von insgesamt 1,2 Mrd. Franken. Diese Investitionen stärken den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz. Mit dem Sonderprogramm für den Heizungsersatz werden 2 Mrd. Franken zur flächendeckenden Heizungssanierung zur Verfügung gestellt. Das Rahmengesetz ist nicht perfekt, aber es ist pragmatisch. Denn die komplexen Probleme unserer Zeit erfordern pragmatische Lösungen. So können wir unsere Ziele mit einem Gesetz erreichen, das ernsthafte und greifbare Massnahmen vorsieht und gleichzeitig auf eine Verbotspolitik sowie neue Steuern und Abgaben verzichtet. Durch eine flexible Umsetzung schafft das Gesetz Planungssicherheit und lässt gleichzeitig einen erheblichen Handlungsspielraum, insbesondere für Unternehmen. Das Gesetz skizziert tatsächlich den Weg zum Netto-Null-Ziel bis 2050. Die Schweiz hat sich auf internationaler Ebene mit dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet, das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Die FDP unterstützt diesen Ansatz und sagt deshalb Ja zum Klimagesetz.
Ruedi Noser, Ständerat ZH
Ja zum Covid-Gesetz
Am 18. Juni stimmt die Schweiz zum dritten Mal über das Covid-Gesetz ab. Das Parlament entschied sich Ende 2022 einzelne Bestimmungen des befristeten Covid-Gesetzes bis Mitte 2024 zu verlängern. Dabei geht es unter anderem darum, dass der Bund wichtige medizinische Güter beschaffen oder herstellen kann und Ausnahmen bei der Einführung von Heilmitteln gewährt werden können. Ebenfalls soll die die Swiss Covid App weiterhin international kompatibel bleiben, falls andere Länder Massnahmen verhängen. Die FDP hat der Verlängerung mit grossem Mehr zugestimmt. Für die FDP war ausschlaggebend, dass gefährdete Personen und das Gesundheitssystem nötigenfalls rasch geschützt werden können und die Reisefreiheit bewahrt werden kann, falls andere Länder Einschränkungen beschliessen. Die Parteipräsidentenkonferenz hat am 5. Mai die Ja-Parole beschlossen.