Der Bundesrat hat heute beschlossen, einseitig die Zölle für Importe von Industriegütern aufzuheben. Mit dieser Massnahme stärkt Bundesrat Schneider-Ammann den Industriestandort und schafft Abhilfe gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Die Aufhebung betrifft beispielsweise Autos, Fahrräder, Körperpflegeprodukte, Haushaltsgeräte oder Kleider.
Import wird durch Zollabschaffung erleichtert
Die Schweizer Wirtschaft insbesondere aber auch die Industrie ist auf Vorleistungen und Importe aus dem Ausland angewiesen. Allein im Jahr 2016 hat die Schweiz Waren im Wert von über 266 Milliarden Franken importiert. Rund 95 Prozent davon waren Industriegüter. Diese Importe bereichern zum einen die Auswahl und Verfügbarkeit von Produkten für uns Konsumentinnen und Konsumenten. Zum anderen sind die meisten hier produzierenden Unternehmen auf Vorleistungen aus dem Ausland angewiesen.
Allerdings belegt der Bund bisher viele der eingeführten Industriegüter mit Einfuhrzöllen und verteuert sie dadurch. Das generiert für die Bundeskasse zwar Einnahmen, gesamtwirtschaftlich rechnet sich die Erhebung von Importzöllen hingegen nicht, wie das Beispiel Textilindustrie exemplarisch zeigt: Dort fällt beim Import von Vor- und Zwischenmaterialien wie Garnen oder Geweben, ein durchschnittlicher Importzoll von 5.5 Prozent an. Das verteuert direkt die Produktion für die Schweizer Textilhersteller, die mit dem starken Schweizer Franken ohnehin einen schweren Stand im internationalen Wettbewerb haben.
Kosteneinsparungen im gesamtwirtschaftlichen Interesse
Die Lösung ist naheliegend: Die Schweiz kann die Importzölle autonom aufheben und wird davon insgesamt profitieren. Dass diese Wohlfahrts-Rechnung aufgeht, wird auch von wissenschaftlicher Seite bestätigt. So hat zum Beispiel eine durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO veranlasste Studie belegt, dass die Vorteile für Unternehmen und Konsumenten die Zolleinnahmen, auf die der Staat verzichten muss, überwiegen. Der Bundesrat rechnet nun durch sein ganzes Massnahmenpaket mit einer Kosteneinsparung von rund 900 Millionen Franken bei Unternehmen und Konsumenten.
Ich habe daher bereits in der Sommersession eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat auffordert, die Zölle auf Industriegütern im Allgemeinen, insbesondere jedoch auf textilen Vor- und Zwischenmaterialien, möglichst weitgehend aufzuheben (Motion Sauter 17.3564).
Es ist erfreulich, dass der Bundesrat nun aktiv wird und Massnahmen beschlossen hat, welche die Handels- und Wettbewerbsbedingungen für unsere Wirtschaft weiter verbessern. Nur so können unsere Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben. Dass sie ihren eigenen Beitrag dazu bereits leisten, beweisen sie gerade wieder eindrücklich.