Ob Private oder Unternehmen: Sich in Krisenzeiten auf eine gesunde und solide finanzielle Basis verlassen zu können, kann lebensrettend sein. In der Schweiz werden die Unternehmen jedoch nicht ermutigt, eine Eigenkapitalreserve zu bilden – ganz im Gegenteil. Tatsächlich ist das Steuerrecht sogar abschreckend, da von der direkten Bundessteuer nur die Zinsen auf Fremdkapital abgezogen werden können. In den meisten Fällen wird daher Fremdkapital dem Eigenkapital vorgezogen. Das schadet der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, denn sie ermutigt die Unternehmer nicht dazu, Rücklagen für harte und unvorhergesehene Schläge wie die jetzige Krise zu bilden. Um die Widerstandsfähigkeit unserer Unternehmen zu stärken und um in Zeiten der Knappheit Serienkonkurse zu vermeiden, sollte die Möglichkeit bestehen, die Selbstfinanzierung von der direkten Bundessteuer abzuziehen. Dies ist bereits im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Art. 25a bis StHG) vorgesehen - leider mit Voraussetzungen, die nur wenige Unternehmen erfüllen können.
Falsche Anreize ermutigen zu Verschuldung
Die FDP hat immer dafür gekämpft, dass das Schweizer Steuersystem ein Anreiz und nicht eine Leistungsbremse ist. Durch die Bestrafung der Selbstfinanzierung, wie dies derzeit bei der direkten Bundessteuer der Fall ist, werden Unternehmer ermutigt, sich zu verschulden, anstatt im akuten Krisenfall lebenswichtiges Eigenkapital aufzubauen. Es ist höchste Zeit, dass sich dies ändert und dass wir unseren Unternehmen Instrumente an die Hand geben, die es ihnen ermöglichen, sich nach Überwindung dieser turbulenten Phase zu stärken, um gelassener in die Zukunft blicken zu können. Dies fordern wir mit der Motion 20.3236, die wir während der ausserordentlichen Session vom 4. bis 6. Mai eingebracht haben.