Eine Einschränkung der Einwanderung aus Drittstaaten wäre indes schon lange möglich, würden die Behörden nur die Massnahmen umsetzen, welche ihnen vom Parlament gegeben wurden.
Die FDP hat wiederholt verschiedene Forderungen zur Steuerung der Einwanderung aus Drittstaaten erfolgreich durch das Parlament gebracht:
- Aufenthalt in der Schweiz nur bei guter Integration (2008)
- Keine Einwanderung in die Sozialwerke (2008)
- Kein Familiennachzug bei Sozialhilfeempfänger (2010)
Doch was ist in der Folge passiert? Nichts! Denn all diese Forderungen wurden bisher nicht umgesetzt. Für die FDP gilt deswegen: Im Rahmen der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur Zuwanderung weiter dranbleiben, bis bei der Drittstaateneinwanderung endlich gehandelt wird!