Das Versicherungsvertragsgesetz ist hundert Jahre alt und bildet in vielen relevanten Punkten die heutige Realität nicht mehr ab. Das Ziel der Revision ist es, ein taugliches und modernes Gesetz zu schaffen. Ein Gesetz, das im Alltag funktioniert – ohne Bevormundung der Versicherten, ohne Überregulierung der Branche, ohne unnötige Eingriffe in die Vertragsfreiheit. Aber eines ist mir wichtig: Die Revision darf nicht auf Kosten der Versicherten gehen – es geht um eine Modernisierung. Der Kundenschutz soll darum auch wirkungsvoll gestärkt werden.
Keine einseitigen Vertragsänderungen
Eine zentrale Frage ist die einseitige Anpassung von Vertragsbedingungen: Wir mussten feststellen, dass der Bundesrat in seinem Vorschlag das Risiko geschaffen hat, dass es faktisch zu einer Schlechterstellung der Versicherten kommen könnte. Dies lehnen wir ab und wollen eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen nur unter strengen Voraussetzungen zulassen – so wie es heute bereits Realität ist. Missbräuchliche einseitige Änderungen sind damit weiterhin ausgeschlossen. Jegliche Änderung soll strengen Kontrollen und der bestehenden Aufsicht über die Versicherungen unterliegen.
Weitere Verbesserungen des Kundenschutzes
Weiter haben wir uns dafür eingesetzt, dass Fristen verlängert werden, während denen Versicherte ihre Ansprüche auch nach Vertragsende noch geltend machen können. Zudem können sie mit dem neuen Widerrufsrecht innerhalb von einer festgelegten Bedenkfrist vom Vertrag zurücktreten. Auch wird die sogenannte Genehmigungsfiktion gestrichen. Mit dieser Regelung gilt ein Vertrag automatisch als vom Kunden genehmigt, wenn er oder sie nicht innerhalb von vier Wochen Vorbehalte äussert. Schliesslich wollen wir insbesondere ältere Versicherungsnehmer bei hängigen Versicherungsfällen schützen, indem sie keine Kürzungen oder Kündigungen des Versicherungsschutzes hinnehmen müssen.
Dank diesen und weiteren Regelungen zugunsten der Versicherten bin ich überzeugt, dass wir ein modernes Gesetz zur Zufriedenheit aller Versicherten schaffen können. Ein praxisnahes Gesetz mit klarer Stärkung des Kundenschutzes, aber ohne Bevormundung der Versicherten, ohne Überregulierung und ohne unnötige Eingriffe in die Vertragsfreiheit.