Es ist also erst einmal genau hinzuschauen. Sprechen wir von Arbeitseinwanderung, vom Familiennachzug oder vom Asylwesen? Nur zu oft wird leider alles miteinander vermischt, und nicht selten ganz bewusst, um Stimmung zu machen.
Was die Personenfreizügigkeit für Bürgerinnen und Bürgern der EU angeht ist es klar: Es gibt kein bedingungsloses Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Voraussetzungen für einen Aufenthalt sind entweder eine Arbeitstätigkeit oder ausreichende finanzielle Mittel. Wer seinen Arbeitsplatz verliert hat für eine gewisse Zeit Anrecht auf Arbeitslosengeld. EU-Bürger dürfen gegenüber Schweizern nicht diskriminiert werden, sie haben schliesslich auch in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Nach Ablauf einer gewissen Frist muss unser Land aber verlassen werden.
Nun ist es leider so, dass dieses Recht in verschiedenen Kantonen unterschiedlich streng ausgelegt und angewandt wird. Hauptgrund dafür war während langer Zeit der mangelhafte Datenaustauschs zwischen den Behörden aller föderalen Ebenen. Die Politik hat dieses Problem erkannt und die gesetzlichen Bestimmungen im Dezember letzten Jahres genauer gefasst. Damit ist das Parlament endlich der Forderung nach einem konsequenten Vollzug der Einwanderungsbestimmungen nachgekommen, wie die die FDP.Die Liberalen schon lange fordern.
Das Parlament hat nicht nur die Bestimmungen beim Verlust der Erwerbstätigkeit konkretisiert. Zudem haben stellensuchende Personen kein Anrecht auf Sozialhilfe. Gleichzeitig wurde auch eine Gesetzesgrundlage für den behördlichen Datenaustausch beim Bezug von Ergänzungsleistungen geschaffen, welcher diesen Austausch vereinfacht.
Ich habe die Personenfreizügigkeit stets als wichtigen Faktor für den Wirtschaftsstandort Schweiz betrachtet. Damit stehe ich voll hinter der Haltung meiner Partei. Dass die Personenfreizügigkeit aber weiterhin als positiv anerkannt wird, setzt voraus, dass Missbräuche rigoros und konsequent bekämpft werden. Dafür werde ich mich auch weiterhin nach Kräften einsetzen.