E-ID - ein Gewinn für die ganze Schweiz

​Chancen der Digitalisierung nutzen

Seit 15 Jahren diskutiert die Politik über die Einführung einer elektronischen Identität (E-ID). Nun besteht endlich eine gute und sichere Gesetzesgrundlage mit einer sauberen Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten. Die E-ID schafft grosse Vorteile für alle Beteiligten – es gibt aber noch Aufklärungsbedarf. Doch sind die Vorbehalte der Kritiker berechtigt?
 

Immer mehr Geschäfte werden heute online abgewickelt. Sich im täglichen Geschäftsverkehr mit der Verwaltung oder Unternehmen immer wieder neu registrieren oder ausweisen zu müssen, ist aber für die Konsumenten als auch für die Dienstleister ineffizient und aufwändig. Zudem sind die heute gängigen elektronischen Identifikationsmittel, wie z.B. Mailadresse und Passwort, zu wenig sicher und zu unverbindlich, um den Ansprüchen der Bürger, Unternehmen oder gar Behörden zu genügen. Daher steigt auch das Bedürfnis nach einer einheitlichen und zugleich sicheren, staatlich kontrollierten elektronischen Identität. Die E-ID kommt der ganzen Bevölkerung zugute, denn sie erlaubt die sichere Abwicklung von Geschäften mit Unternehmen und einen direkten Zugang zu Behörden - ganz ohne hinderliche Öffnungszeiten. Die Bürokratie wird reduziert.

Mit dem E-ID-Gesetz wird nun endlich die Basis für ein staatlich anerkanntes und geprüftes Login geschaffen, auf das die Bevölkerung vertrauen und mit dem sie sicher und einfach im Internet agieren kann. Gegen die von Parlament und Bundesrat unterstützte Vorlage für eine Schweizer E-ID wurde jedoch das Referendum ergriffen, womit wir im September oder im November 2020 darüber abstimmen werden. Doch sind die Vorbehalte der Kritiker berechtigt?
 
Datenschutz gewährleistet

Ein wichtiges Argument der E-ID-Kritiker ist, der Staat lege mit der E-ID eine hoheitliche Aufgabe in die Hand von Privaten. Das beweist vor allem, dass noch viel Aufklärungsarbeit nötig ist. Denn den hoheitlichen Teil einer elektronischen Identifizierung gibt der Staat nicht aus der Hand. Es ist der Bund, der die Identität einer Person prüft und bestätigt und die Register mit den Daten führt, die zur Identifikation nötig sind. Die E-ID-Anbieter erhalten keinen Zugang zu den staatlichen Registern. Die zur Herausgabe der E-ID notwendigen Daten kann der Anbieter nur im Auftrag des Nutzers beim Staat abfragen. Bezüglich der dadurch erhaltenen Daten unterliegen die Anbieter den Regeln des Datenschutzgesetzes. Sie dürfen die Daten weder weitergeben noch kommerziell nutzen. Dies wird vom Bund regelmässig kontrolliert. Es sind alleine die Nutzerinnen und Nutzer, welche über die bei der E-ID hinterlegten persönlichen Daten verfügen können. Sie entscheiden, wie sie die E-ID einsetzen und welchem Online-Dienst sie ihre Daten bekannt geben. . 
Lediglich die Herausgabe der E-ID kommt von privaten Anbietern (sog. Identitätsdienstleistern, IDP). Sie übernehmen die technische Umsetzung über z.B. eine App, Chipkarten oder USB-Sticks. Um vom Bund anerkannt zu werden, müssen diese privaten Firmen verschiedene Kriterien erfüllen: So müssen sie einen Sitz in der Schweiz haben, die Daten in der Schweiz bearbeiten und aufbewahren sowie umfangreiche Auflagen in Sachen Finanzen, Personal und Sicherheit erfüllen. Selbstverständlich gelten Schweizer Datenschutzbestimmungen - über deren Einhaltung wacht eine unabhängige Aufsichtsbehörde (eidg. E-ID-Kommission). Darüber hinaus erhält der Bund eine subsidiäre Kompetenz zur E-ID-Herausgabe. Diese Vorkehrungen stellen das künftige E-ID-System auf eine sichere und vertrauenswürdige Grundlage. 

Saubere Aufgabenteilung zwischen Bund und Privaten

Die oben beschriebene Arbeitsteilung hat klare Vorteile und ist sogar notwendig. Die Informationstechnologie entwickelt sich schnell. Eine alltagstaugliche E-ID muss mit den aktuellen Systemen kompatibel sein und gerade auch aus Sicherheitsgründen immer dem neusten Stand der Technik entsprechen. Private können diese Voraussetzungen besser gewährleisten als der Staat. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass rein staatliche Lösungen genau aus diesem Grund nicht funktionieren. Auch einige verunglückte Informatik-Projekte in der Bundesverwaltung sprechen diesbezüglich Bände. Weiter führt die Konkurrenzsituation unter den privaten Anbietern dazu, dass sich unter den technisch und gesetzlich möglichen Umsetzungsarten das benutzerfreundlichste, innovativste und sicherste System durchsetzt.

Chancen der Digitalisierung endlich nutzen

Wenn die Kritiker zudem von der E-ID als einem «digitalen Pass» sprechen, ist das irreführend. Die E-ID ist lediglich eine Identität für den digitalen Raum und keineswegs ein «digitaler Pass», wie die Gegner der E-ID behaupten: Man kann mit der E-ID weder ins Ausland reisen noch ist es ein offizielles Ausweisdokument. 

Seit 15 Jahren diskutiert die Politik nun schon über die Einführung einer elektronischen Identität. Im letzten Herbst wurde eine gute und sichere Gesetzesgrundlage für eine staatlich kontrollierte E-ID verabschiedet. Das ist ein wichtiger Schritt, um das enorme Potential der Digitalisierung besser auszuschöpfen - Staaten wie Estland sind hier schon viel weiter. Die E-ID kann unseren Alltag deutlich vereinfachen, ohne dass darunter die Sicherheit leidet. Deshalb verdient sie bei der Abstimmung im Herbst ein deutliches Ja.


Die E-ID ist Teil unserer Vorwärtsstrategie für die Schweiz: Mehr erfahren
 

Marcel Dobler