Hand aufs Herz: Wer hat nicht ständig ein Problem mit den Passwörtern? Kein Wunder, bei der Flut von Online-Angeboten, einer Flut, die noch weiter zunimmt. Dazu kommt, dass viele nützliche digitale Dienstleistungen noch verwehrt bleiben, da die derzeitigen Möglichkeiten zur Identifizierung von Personen im Internet unübersichtlich und schlecht geregelt sind. Gerade jetzt in der Krise, wo sich für viele nicht nur die Arbeit, sondern auch der Konsum in den digitalen Raum verschoben hat. Es ist also höchste Zeit für eine einfache Lösung. Abhilfe schafft hier das neue Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste, über welches wir am 7. März abstimmen.
Zugang zu praktischen digitalen Dienstleistungen
Mit der Annahme der Vorlage schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen, dass eine staatlich anerkannte E-ID etabliert wird, die auch überall eingesetzt werden kann. Diese E-ID ist aber kein elektronischer Pass, sondern ein Passwort, bei dem die Identität der Person staatlich bestätigt wird. So können Bankkonten online eröffnet, Bücher bestellt und Verträge verbindlich abgeschlossen werden. Ein einziges Login für sämtliche Angebote statt dem heute üblichen Wirrwarr an Passwörtern wird uns allen den digitalen Alltag wesentlich vereinfachen. Aber: Niemand ist gezwungen, auf eine E-ID umzustellen, sie basiert auf Freiwilligkeit. Behördengänge und Dienstleistungen sind also weiterhin offline verfügbar.
Eine erfolgreiche Aufgabenteilung
Das vorliegende Gesetz basiert auf einem bewährten Schweizer Modell, auf der erprobten Zusammenarbeit von Privat und Staat. Für die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine E-ID sowie die Beaufsichtigung des Vollzugs von A bis Z ist der Staat zuständig, die technische Umsetzung entwickeln Private. Die Hoheit über die Identitätsdaten bleibt dabei ausschliesslich beim Bund. Private können im Gegensatz dazu besser mit technischen Neuerungen mithalten, was Voraussetzung für die Gewährleistung der höchsten Sicherheitsstandards ist und schlussendlich auch entscheidend dafür sein wird, ob sich die E-ID im Alltag durchsetzt. Sollte die vorgesehene Aufgabenteilung scheitern, kann der Bund selbst als Anbieter und Betreiber einer E-ID auftreten.
Basis für Innovation und Fortschritt
Das vorliegende Gesetz ist das Resultat von jahrelangen Analysen und Expertendiskussionen. Dass Bundesrat, Parlament sowie der Städte- und Gemeindeverband gemeinsam hinter dem Gesetz stehen, verweist auf seine hohe Qualität. Es werden klare Vorgaben festgehalten, um die Rechtssicherheit, Verbindlichkeit und Sicherheit im digitalen Raum zu gewährleisten. Fortschritt und Innovation sind die Schlüssel zum Wohlstand von morgen. Mit einer rechtlichen Basis für die Einführung einer staatlich anerkannten E-ID wird die Digitalisierung vorangetrieben. Gleichzeitig wird der Standort Schweiz gestärkt, indem wir uns als ein modernes und wettbewerbsfähiges Land positionieren. Wenn die E-ID abgelehnt wird, wirft dies die digitale Entwicklung in der Schweiz um mehrere Jahre zurück. Deshalb: Ja zur E-ID am 7. März!
Damian Müller, Ständerat Kanton Luzern, Hitzkirch