Wir alle wissen es: Seit Jahren schreibt die AHV im Umlageergebnis bereits rote Zahlen. Bisher konnten wir das schlechte Resultat noch mit den Anlageerträgen retten. Doch das wird bald nicht mehr reichen. Seit 2020 erleben wir, wie sich die demografische Schere in einer für die AHV gefährlichen Weise dynamisch öffnet: Immer mehr Menschen gehen in Rente, immer weniger junge Erwerbstätige rücken auf dem Arbeitsmarkt nach. Die Finanzierungslücke wird von Jahr zu Jahr grösser und erreicht 2030 ohne Gegenmassnahmen gegen 5 Millionen Franken. Innert fünf Jahren, bis 2035, verdoppelt sie sich anschliessend nochmals auf gegen 10 Milliarden Franken – pro Jahr!
Die Angleichung des Referenzalters von Frau und Mann bei 65 Jahren ist deshalb unausweichlich. Ich bin überzeugt, dass diese Angleichung auch vertretbar ist. Denn: Frauen werden in der AHV nicht diskriminiert. Frauen beziehen vier Jahre länger AHV als Männer, und sie beziehen im Durchschnitt sogar leicht höhere Leistungen als Männer, obwohl sie deutlich weniger in die AHV einzahlen. Die Anhebung des Frauen-Rentenalters ist deshalb vor allem auch ein Akt der Fairness.
Die nächste Revision der Altersvorsorge ist bereits absehbar
Für mich ist aber klar, dass wir mit der Angleichung des Referenzalters von Frau und Mann auf 65 in die persönliche Planung von Frauen eingreifen, die kurz vor der Pensionierung stehen. Es ist deshalb richtig, dass wir ihnen mit Ausgleichsmassnahmen entgegenkommen. Einerseits sollen sie von privilegierten Kürzungssätzen profitieren, wenn sie ihre Rente noch im bisher geplanten Zeitpunkt vorbeziehen wollen. Anderseits will eine Mehrheit des Ständerats die ersten neun Frauen-Jahrgänge finanziell honorieren, falls sie bereits bis zum neuen, höheren Rentenalter weiterarbeiten. Sie sollen bis zu 150 Franken im Monat mehr Rente erhalten. Auf den ersten Blick ein interessanter Ansatz. Ich frage jedoch: Wie wollen wir die betroffenen Frauen innerhalb der Übergangsjahrgänge davon überzeugen, dass es schon seine Richtigkeit hat, dass gewisse Betroffene länger zu schlechteren Konditionen arbeiten müssen, während andere nur wenig länger arbeiten müssen, aber höhere Zuschläge erhalten? Dieses so genannte «Trapezmodell» ist schwer verständlich. Wir sind gut beraten, uns auf eine grosszügige, sozialverträgliche, fokussierte, aber auch einfach verständliche Lösung zu einigen. Deshalb habe ich mit einem Minderheitsantrag dafür plädiert, stattdessen den ersten sechs Jahrgängen je nach Einkommenshöhe 50 oder 150 Franken zukommen zu lassen. Damit möchte ich vor allem diejenigen Frauen besserstellen, die in tieferen Einkommensklassen sind und dadurch auch nur bescheidenere AHV-Renten erhalten. Sechs Jahrgänge nicht deswegen, weil ich dieses Geld nicht auch den Frauen weiterer Jahrgänge gönnen würde. Sondern erstens deshalb, weil sich damit Frauen, die heute erst Mitte fünfzig sind, bereits jetzt auf die neue Situation einstellen können. Und zweitens darum, weil wir mit den Ausgleichsmassnahmen für neun Jahrgänge zeitlich über das Jahr 2030 hinauskommen und uns damit die nächste Revision der Altersvorsorge, die bereits heute absehbar ist, unnötig erschweren. Der Nationalrat ist nun am Zug, sich diese Überlegungen zu machen und eine adäquate Lösung vorzuschlagen.
Erfolgreiche Weichenstellungen
Weiter ist der Ständerat in der Beratung meinen Minderheitsanträgen gefolgt: So wurde die Idee einer Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155% wieder aus dem Gesetz gekippt. Nicht, weil es der Ständerat den Ehepaaren mit Maximalrenten nicht gönnt. Sondern deshalb, weil die Ehepaare insgesamt nicht diskriminiert sind in der AHV und ein Leistungsausbau jetzt einfach nicht drin liegt. Zudem wird die Mehrwertsteuererhöhung in einem Schritt konsequenterweise um 0,3% angehoben statt wie von der Mehrheit beantragt in zwei Schritten um 0,7%. Diese Erhöhung reicht ohne den Leistungsausbau aus. Ich bin sehr froh, konnte ich so meinen Beitrag leisten, damit der Ständerat insgesamt eine stimmige Vorlage geschaffen hat, die das gesetzte Ziel erreicht: Die Sicherung der Renten auf heutigem Niveau für die nächsten Jahre.
Denn die AHV-Reform muss letztlich auch vor dem Volk Bestand haben. Es wäre schwierig geworden, den Menschen zu erklären, warum ausgerechnet Ehepaare, die finanziell in der Regel ohnehin schon bessergestellt sind, von einer Rentenerhöhung profitieren sollten. An den Verheiratetenstatus sind in der AHV beispielsweise wesentliche Leistungen wie die Witwenrenten, der Verwitwetenzuschlag und das Beitragsprivileg nicht berufstätiger Ehepartner gekoppelt. Unter dem Strich fahren die Ehepaare gemäss Rechnung des Bundesrats sogar um 400 Millionen Franken besser pro Jahr als Alleinstehende. Natürlich hätte auch ich den Ehepaaren gerne zu besseren Renten verholfen. Aber wir haben schlicht das Geld nicht, um jetzt in der AHV Geschenke zu verteilen. Bei dieser Reform geht es einzig und allein darum, mit einem ersten Schritt die ständig grösser werdende Finanzierungslücke zu schliessen und damit die Renten zu sichern. Das dient allen am meisten, auch den Ehepaaren.
Reformen auch in der 2. Säule sind nötig und dringend
Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat zügig vorwärts machen und wir danach die nächste grosse Revision in Angriff nehmen können: Diejenige der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge. Denn dort besteht Handlungsbedarf, unter anderem auch, was die Frauenrenten angeht. Weil die Frauen vermehrt Teilzeit arbeiten, haben sie deutlich tiefere Renten aus der 2. Säule als Männer. Handlungsbedarf gibt es auch für Frauen und Männer im Tieflohnbereich. Das liegt daran, dass aufgrund des hohen Koordinationsabzugs ein zu grosser Teil des Einkommens in der beruflichen Vorsorge gar nicht versichert wird. Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die diesbezüglichen Massnahmen, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, in der BVG-Revision auch tatsächlich umgesetzt werden.
Und machen wir uns nichts vor: Wir müssen auch bei der AHV am Ball bleiben. Mit diesem nun beschlossenen ersten Schritt haben wir unserem wichtigsten Sozialwerk ein paar Jahre Luft verschafft. Wir werden aber nicht umhinkommen, schon bald in einer strukturellen Reform einige grundlegende Fragen zu klären. Etwa die Einführung einer zivilstandsunabhängigen AHV-Rente und damit einhergehend die Abschaffung der erwähnten Privilegien für Verheiratete. Ich bin mir sicher, dass dies zu heftigen Kontroversen führen wird. Vor allem aber öffnet sich – wie eingangs erwähnt – schon bald eine noch grössere Finanzierungslücke aufgrund der demografischen Alterung, der wir rechtzeitig begegnen müssen. Weil die finanzielle Situation der AHV aber jetzt bereits ernst ist und die Zeit drängt, sind wir gut beraten, diese Diskussionen nicht auch noch in diesem Moment zu führen. Noch vor 2030 werden wir diese strukturellen Fragen diskutieren müssen – bis hin zum Ansatz, welche die Jungfreisinnigen mit ihrer Renteninitiative verfolgen, nämlich eine schrittweise Erhöhung des Rücktrittsalters von Mann und Frau. Bei der Reform unserer Altersvorsorge setzen wir damit auf den bewährten, gut schweizerischen Weg: Wir machen einen Schritt nach dem anderen. Erfreulich, dass wir mit der nun vorliegenden AHV 21 schon mal in die richtige Richtung gehen.
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.