Sachliche Debatte statt reflexartiger Abwehr von Reformen
In beiden Fällen gefährdet die demographische Entwicklung die Alterssicherung. Es ist also nach Auswegen zu suchen. Zu den möglichen Varianten gehören dabei vor allem Flexibilisierungen des Rentenanspruchsalters bei angemessener Wahlfreiheit, jedoch unter Verzicht auf allzu freizügige Frühpensionierungen, ferner höhere Prämienbeiträge und Rentenkürzungen. Sie können direkter oder indirekter Art sein, allenfalls auch kombiniert werden. Wer ihre sachliche Erörterung (zum Beispiel im Rahmen der mittlerweile gescheiterten 11. AHV-Revision) mit dem Schlagwort „Sozialabbau“ abtut, hilft niemandem. Weit eher ist es die Reformabwehr, die als Sozialwidrigkeit qualifiziert werden muss.
Die Altersstruktur braucht sich allerdings nicht immer in der gleichen Richtung zu bewegen. Eine Bevölkerung kann sich auch altersmässig stabilisieren oder sich gar verjüngen. Zum Beispiel können ausreichend steigende Geburtenraten solche Wirkungen haben. Eine weitere Möglichkeit ergäbe sich aus verstärkter Einwanderung jüngerer Arbeitkräfte (und Prämienzahler). Dies vorweg mit Schlagwörtern wie „Übervölkerung“ und „Überfremdung“ auszublenden, hilft ebenfalls nicht weiter.
Private Altersvorsorge begünstigen
Die Ableitung von Lösungen sozialpolitischer Probleme aus der Bevölkerungsentwicklung gleicht bisweilen der Aufschlüsselung demographischer Vexierbilder. Einen Ausweg vermöchte indessen der Ausbau der privaten Altersvorsorge, also der dritten Säule, mit der Begünstigung individueller Vermögensbildung zu weisen. Dies entspräche dem liberalen Grundsatz der Eigenverantwortung, und zwar umso mehr, je konsequenter die erste und die zweite Säule mit ihren Umverteilungswirkungen auf das Nötige begrenzt würden. Einer staatlich verfügten Altersgrenze bedarf die dritte Säule auch nicht. Sie kann durch individuelle Entscheidungsfreiheit ersetzt werden.