Das Rentenniveau erhalten: Ein dritter Weg

 

Geschrieben von Regine Sauter, Nationalrätin ZH

20160926

 

FDP-Die Liberalen hat seit der Vernehmlassung zur Altersvorsorge2020 festgehalten, dass das Rentenniveau mit dieser Vorlage grundsätzlich erhalten werden sollte. Dies ist eine Konsequenz der Ablehnung der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6.4% im Jahr 2010. Am Ende der fünfzigstündigen Beratung der Altersvorsorge in der Nationalratskommission wurde unser Vorschlag eines Kompensationsmodells jedoch abgelehnt. Dies hat uns nach dem Ende der Beratungen motiviert, einen dritten Weg zu suchen, um die Rentenreform vor dem Volk mehrheitsfähig zu machen. Das Konzept des Ständerates mit der Erhöhung der Renten um 70 CHF schafft neue Ungerechtigkeiten und ist eine Hypothek für die Volksabstimmung. Vor diesem Hintergrund haben wir ein Konzept ausgearbeitet, welches die Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb des BVG vollständig kompensiert. Dieser Einzelantrag wird heute eingereicht. Darin fordern wir:

 

 


• Anstelle von vier gestaffelten Altersgutschriften gibt es nur noch deren zwei: 9% zwischen 25 und 44 Jahren sowie 13,5% ab Alter 45 bis 65.
• Der Koordinationsabzug im BVG wird vollständig abgeschafft.
• Um die Kompensation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche bereits länger im Arbeitsprozess sind, sicherzustellen, gilt eine Übergangsgeneration ab Alter 40.


Dieses Kompensationsmodell folgt damit bezüglich zweier Kriterien zwar dem Bundesrat, ergänzt dieses aber um eine massgebliche Verbesserung beim dritten Parameter, den Altersgutschriften. Ein solches Modell verlangt zwar ebenfalls von Steuerzahlern, Wirtschaft oder Arbeitnehmenden beträchtliche Aufwendungen, ist aber unter dem Strich kostengünstiger als die Reformvarianten des Bundesrates oder des Ständerates. Zudem gelingt so eine vollständige Kompensation innerhalb der zweiten Säule.


Zusammengefasst bringt eine Kompensation innerhalb des BVG folgende Vorteile:


- Sie ist kostengünstiger als die Varianten Bundesrat oder Ständerat. Ausserdem erfolgt keine mit der Demographie überproportional anwachsende Belastung der Bundesfinanzen, welche andere Bereiche im Budget verdrängt.
- Sie ist generationengerechter, da die Demographie als Risiko nicht zum Tragen kommt.
- Sie bringt eine Vereinfachung und Modernisierung des BVG (nur noch zwei Gutschriftensätze) und eine Anpassung an die Realitäten der Arbeitswelt (Rentenverbesserungen für Teilzeitarbeitende Personen, v.a. Frauen).
- Sie bringt eine Verbesserungen für ältere Arbeitslose (keine Erhöhung der Gutschriften nach 45).

 

Anhänge/Unterlagen:

 

Tabelle: Alternativmodell, Elemente und Auswirkungen auf die Rentenhöhe

Tabelle: Kostenübersicht der verschiedenen Modelle

Einzelantrag: Der dritte Weg zur Kompensation im BVG