• Anstelle von vier gestaffelten Altersgutschriften gibt es nur noch deren zwei: 9% zwischen 25 und 44 Jahren sowie 13,5% ab Alter 45 bis 65.
• Der Koordinationsabzug im BVG wird vollständig abgeschafft.
• Um die Kompensation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche bereits länger im Arbeitsprozess sind, sicherzustellen, gilt eine Übergangsgeneration ab Alter 40.
Dieses Kompensationsmodell folgt damit bezüglich zweier Kriterien zwar dem Bundesrat, ergänzt dieses aber um eine massgebliche Verbesserung beim dritten Parameter, den Altersgutschriften. Ein solches Modell verlangt zwar ebenfalls von Steuerzahlern, Wirtschaft oder Arbeitnehmenden beträchtliche Aufwendungen, ist aber unter dem Strich kostengünstiger als die Reformvarianten des Bundesrates oder des Ständerates. Zudem gelingt so eine vollständige Kompensation innerhalb der zweiten Säule.
Zusammengefasst bringt eine Kompensation innerhalb des BVG folgende Vorteile:
- Sie ist kostengünstiger als die Varianten Bundesrat oder Ständerat. Ausserdem erfolgt keine mit der Demographie überproportional anwachsende Belastung der Bundesfinanzen, welche andere Bereiche im Budget verdrängt.
- Sie ist generationengerechter, da die Demographie als Risiko nicht zum Tragen kommt.
- Sie bringt eine Vereinfachung und Modernisierung des BVG (nur noch zwei Gutschriftensätze) und eine Anpassung an die Realitäten der Arbeitswelt (Rentenverbesserungen für Teilzeitarbeitende Personen, v.a. Frauen).
- Sie bringt eine Verbesserungen für ältere Arbeitslose (keine Erhöhung der Gutschriften nach 45).
Anhänge/Unterlagen:
Tabelle: Alternativmodell, Elemente und Auswirkungen auf die Rentenhöhe
Tabelle: Kostenübersicht der verschiedenen Modelle
Einzelantrag: Der dritte Weg zur Kompensation im BVG