Das war’s. Zumindest fast. Die laut abtretendem Bundeskanzler Walter Thurnherr «schlimmste Legislatur» geht in die Schlussphase. Das Parlament hat die Corona-Pandamie gemeistert, erlebt einen Krieg in Europa, muss dringend Lösungen für die Energiekrise finden und wird sich in neuer Zusammensetzung mit den Folgen der Credit-Suisse-Übernahme herumschlagen müssen.
Aber auch ganz handfeste Anliegen stehen derzeit im Vordergrund. Eine der wichtigsten gesundheitspolitischen Massnahmen der vergangenen Jahre kommt in den Rat. Vier Buchstaben stehen hier für eine Revolution EFAS. Hinter dem etwas technisch klingenden Vorlage der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen verbirgt sich nichts weniger als die Abschaffung einer der grössten Fehlanreize in unserem Gesundheitssystem.
Vorteil EFAS
Das Gesetz schreibt heute vor, dass die Kantone mehr als die Hälfte der Kosten übernehmen, wenn eine Person nach einem Eingriff mindestens eine Nacht im Spital bleibt – also stationär behandelt wird. Geht eine Person nach einem Eingriff direkt nach Hause, spricht man von einer ambulanten Behandlung und die Kosten werden vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen. Eine Verlagerung von stationär nach ambulant ist aus mehreren Gründen wünschenswert: Bei gleicher oder teils höherer Qualität, kosten ambulante Eingriffe deutlich weniger und für den Patienten ist es auch angenehmer, weil er nicht länger als nötig im Spital bleiben muss. Patienten profitieren zudem vom Umstand, dass die Gefahr einer Infektion zu Hause viel geringer ist und die Pflegenden werden entlastet. Die «Ambulantisierung» wird heute leider verschleppt, weil die eigentlich sinnvolle Verlagerung ausschliesslich bei den Prämienzahlenden einschenkt. Künftig – dank EFAS – sollen ausschliesslich medizinische Gründe massgebend dafür sein, ob eine Person ambulant oder stationär behandelt wird.
Mehr als eine homöopathische Wirkung wird auch vom Mantelerlass erwartet. Dieses Mammutgesetz wird, wenn alles nach Plan läuft, in der Herbstsession zu Ende beraten. Dank dieser Vorlage können 15 Wasserkraftprojekte endlich im Schnellzugstempo gebaut und weitere energiepolitische Weichen gestellt werden, damit in der Schweiz endlich mehr Strom produziert werden kann.
FDP wählen – Bundeshausfraktion stärken
Als Ausblick auf das kommende Jahr beginnt der Ständerat bereits mit der Beratung des CO2-Gesetzes. Die Neuauflage, der beim letzten Mal am Volk gescheiterten Vorlage verzichtet auf die ganz grossen Würfe und orientiert sich am Machbaren. Dennoch setzt sie klare Ziele und will die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Hier zeigt sich, dass realistische Klimapolitik auch ohne Klebstoff möglich ist. Über Details lässt sich aber auch nach der schlechtesten Legislaturperiode noch munter streiten.
Weil die FDP dies besonders gut kann und der Schweiz den Weg in eine liberale Richtung weisen kann, ist es wichtig, dass Sie am 22. Oktober mithelfen, die Fraktion im Bundeshaus zu vergrössern. Ihre Stimme ist entscheidend, damit die Liberalen nicht nur für Aufsehen sorgen, sondern mit ihren Vorschlägen auf der Gewinnerseite stehen.
Christian Steiner, Fraktionssekretär