Folglich muss die Gesetzgebung zwingend revidiert werden. Jedoch wird der Prozess dadurch erschwert, dass gewisse Kreise gleichzeitig mit der Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung fordern, dass auch andere – allenfalls sogar alle –Steuerabzüge aufgehoben werden, die mit dem Hauseigentum verbunden sind. Genau hier drückt der Schuh, denn jeder Abzug verfolgt ein Ziel mit eigener Berechtigung: Wenn der Gesetzgeber z.B. den Abzug der Schuldzinsen für Hypotheken vorsieht, dann mit dem Ziel, Wohneigentum zu fördern. Deshalb können die heutigen Abzüge nicht einfach ohne nachteilige Folgen gestrichen werden.
Im Parlament befinden sich zurzeit zwei Vorstösse, die endlich die Diskussion voranbringen könnten. Zum einen handelt es sich um eine Petition mit über 100’000 Unterschriften, welche die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verlangt. Zum anderen ist eine parlamentarische Initiative hängig, die von der Wirtschaftskommission des Ständerats erarbeitet wurde. Diese fordert ebenfalls die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, zielt aber gleichzeitig darauf ab die Förderung des Wohneigentums zu erhalten und – falls möglich – die Steuereinnahmen nicht zu reduzieren. Es erwartet uns ein volles Programm…