In den nächsten Jahren schreibt die AHV rote Zahlen. Die Gründe sind offensichtlich: Wir leben beinahe zehn Jahre länger als bei Einführung der AHV und beziehen entsprechend länger eine Rente. Das braucht – ganz banal – mehr finanzielle Mittel, wenn man die Renten nicht kürzen will. Das Verhältnis von denjenigen, die in die AHV einzahlen – den Erwerbstätigen – zu denjenigen, die eine Rente beziehen, verschlechtert sich zudem laufend. 1948 kamen auf einen Rentner noch sechseinhalb Erwerbstätige, heute sind es noch gut drei. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben wird deshalb bereits 2025 ins Negative kippen. Und ab 2032 klafft im AHV-Topf eine Lücke von 18,5 Mrd Franken. Kurz gesagt: Wenn wir nichts tun, dann fehlt dieser Betrag, um laufende Renten auszubezahlen.
AHV 21 bringt Ausgleich bis 2030
Mit der AHV 21, der vom Parlament mit einer Mehrheit von SVP bis glp beschlossenen Reform, soll die AHV zumindest bis 2030 im Gleichgewicht gehalten werden. Sie sieht Massnahmen sowohl auf der Finanzierungs- als auch auf der Leistungsseite vor: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte und die etappenweise Angleichung des Rentenalters der Frauen an jenes der Männer. Zudem wird die vollständige Flexibilisierung beim Bezug der AHV eingefügt.
Diese Lösung ist fair und ausgewogen. Durch die Finanzierung über die Mehrwertsteuer tragen alle Altersgruppen zur Stärkung der AHV bei, auch die Rentnerinnen und Rentner. Man verzichtet somit darauf, die Lohnabzüge zusätzlich zu erhöhen, was angesichts der steigenden Teuerung aber auch um eine Schwächung unseres Wirtschaftsstandorts zu verhindern, richtig ist.
Gleiches Rentenalter für Mann und Frau
Auch die Angleichung des Rentenalters der Frauen an jenes der Männer ist nötig und schon länger angezeigt. Dies sowohl aus sachlichen Gründen als auch aus Gründen der Gleichstellung. Frauen leben im Durchschnitt vier Jahre länger als Männer und beziehen entsprechend länger eine Rente. Es gibt bei der AHV auch keinen sogenannten «gender pension gap», eine Rentenlücke, die durch das Geschlecht erklärbar wäre. AHV-Renten von Männern und Frauen sind dank der bei der zehnten AHV-Revision eingeführten Massnahmen nicht unterschiedlich hoch. Und schliesslich geht es nicht an gleiche Rechte für Mann und Frau zu fordern, bei den Pflichten aber nach wie vor auf Privilegien zu pochen.
Fairer Ausgleich
Das Parlament hat aber erkannt, dass die Rentenaltererhöhung für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, ein einschneidender Eingriff in ihre persönliche Lebensgestaltung ist. Es hat deshalb Ausgleichsmassahmen für eine Dauer von neun Jahren beschlossen: Frauen mit sehr tiefen Löhnen werden sogar zu gleichen oder sehr privilegierten Konditionen ihre Rente vorbeziehen und nach wie vor mit 64 in Pension gehen können. Arbeiten sie bis zum Alter 65, erhalten sie einen Zuschlag und damit eine höhere Rente. Die Lösung ist also sozial austariert.
Die letzte AHV-Revision fand 1997 statt, seither sind alle Reformvorhaben gescheitert. Es ist dringend nötig, dass wir heute Verantwortung übernehmen und die Lösung des Problems nicht auf die nächste Generation abschieben. Die AHV 21 ist ausgewogen und zielführend. Ich stimme deshalb mit Überzeugung Ja. Übrigens zweimal Ja: zur Erhöhung der Mehrwertsteuer und zu den nötigen Gesetzesanpassungen.
Regine Sauter, Nationalrätin ZH