Bereits 2003 hatte CVP-Bundesrätin Ruth Metzler ein Transitabkommen mit einem Drittstaat unter Dach und Fach gebracht. Ziel war es, abgewiesene Asylsuchende, die nicht in ihr Heimatstaat zurückkehren können, in ein Drittstaat zuschicken. Der Grundsatz war damals vom EJPD akzeptiert worden: Abgewiesene Asylsuchende, die keinen internationalen Schutz benötigen, in ein Drittstaat zurückschicken. Rechtlich gesehen hatte niemand etwas einzuwenden.